Fügen Sie weitere Beobachtungen hinzu, um ein möglichst differenziertes Bild zu erhalten, welches die Kombinationen berücksichtigt und dem Alter entspricht.
Situation vorgefallen:
Handel mit Medikamenten und illegalen Suchtmitteln, sowie Alkohol auf dem Schulareal, in Lagern oder auf Exkursionen.
Mögliche illegale Drogen: Cannabis, Heroin, Kokain, Crack, LSD, Designerdrogen
Dealen ist eine Verfehlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und sollte in jedem Fall zur Anzeige gebracht werden. Es wird zumindest ein Schulhauswechsel empfohlen.
Bei dieser Auffälligkeit entfallen die Stufen 1 bis 4. Bitte wählen Sie direkt Stufe 5 oben rechts.
Schritte Stufe 5
Die Klassenlehrperson informiert aufgrund des Vorfallblattes die Schulleitung über den Regelverstoss. Die Schulleitung übernimmt die Fallführung. Die Schulleitung kontaktiert die Eltern und informiert schriftlich die Schulbehörde – mit Kopie an die Eltern. Wo vorhanden, ist die Schulsozialarbeit ebenfalls zu informieren.
Die Schulleitung erstattet Anzeige bei der Polizei. Die weiteren Schritte bezüglichden geeigneten Massnahmen und den entsprechenden Sanktionen für dasDelikt, werden dann von der Seite der Polizei oder Jugendanwaltschaft vorgenommen. Es macht Sinn, dass sich Lehrpersonen vom Geschehen weitgehend zurückhalten.
Klassenlehrperson, Schulleitung, Schulbehörde und Schulsozialarbeit besprechen in einer Helferkonferenz gemeinsam das weitere Vorgehen. Für fachspezifische Fragen stehen der Schule auch die externen Fachstellen, insbesondere die regionale SPB-Stelle, zur Verfügung. Die Behörde sollte ihrerseits ein eigenes Vorgehensszenario für solche Konfliktsituationen angefertigt haben.
Die Schulbehörde entscheidet in Zusammenarbeit mit der Schulleitung über die geeigneten Massnahmen (Weiterbeschulung, Geldbusse, time out oder Schulverweis) und teilt diesen Entscheid den Eltern sowie dem/der Schüler/-in mit.
Massnahmen:
Klassenlehrperson
Massnahmen:
Klassenlehrperson