Fügen Sie weitere Beobachtungen hinzu, um ein möglichst differenziertes Bild zu erhalten, welches die Kombinationen berücksichtigt und dem Alter entspricht.
Wiederholungen / Stufe:
Zerstört zum ersten Mal bewusst und gezielt Eigentum von fremden Personen oder Institutionen im Rahmen des Schulbetriebes.
Dieser Regelverstoss gilt als sog. Sachbeschädigung und ist ein Antragsdelikt (siehe Anhang). Sachbeschädigung ist keineswegs zu verharmlosen und kann – je nach Ausmass – bis zu den schweren Delikten gezählt werden. Eine Anzeige soll grundsätzlich gemacht werden. Eine Anzeige macht sowohl zur Gewährleistung eines sauberen Verfahrens als auch wegen den finanziellen Folgen und Haftpflichtfragen Sinn.
Schritte Stufe 3
Die Klassenlehrperson informiert den Jugendlichen/die Jugendliche über die Konsequenzen des Regelverstosses; Neben einem Gespräch an der Schule mit dem/der Schüler/-in, den Eltern, der Klassenlehrperson, der Schulleitung und – falls vorhanden – der Schulsozialarbeit, finden auch zwei Einzel- oder Familiengespräche auf der regionalen Fachstelle für Jugendberatung statt.
Dem/der Schüler/-in soll klar kommuniziert werden, dass er/sie für die entstandenen Kosten vollumfänglich aufzukommen hat. Es ist Sache der Eltern mit der persönlichen Haftpflichtversicherung entsprechende Übernahmen zu besprechen.
Die Klassenlehrperson sendet den Elternbrief B direkt (siehe Dokumente) mitunterschrieben von der Schulleitung und mit Hinweis auf die Kostenfolge an die Eltern. Eine Kopie davon geht an die Fachstelle für Jugendberatung und die Schulsozialarbeit.
Die Eltern des/der Jugendlichen sind dafür verantwortlich, dass ihr Kind mit der Fachstelle für Jugendberatung die Termine vereinbart und auch einhält. Ebenfalls liegt es im Entscheidungsspielraum der Eltern, ob Einzel- oder Familiengespräche stattfinden. Die Fachstelle für Jugendberatung gibt der Klassenlehrperson Rückmeldung, dass die Gespräche stattgefunden haben oder nicht wahrgenommen wurden.
Das Gespräch an der Schule wird von der Schulleitung geleitet. Die Klassenlehrperson schreibt eine Gesprächsnotiz.
Um eine Gefährdung des/der Jugendlichen abzuschätzen, kann es wichtig sein, den Vorfall mit allfälligen anderen Beobachtungen im schulischen und psycho-sozialen Bereich zu kombinieren und ins Gespräch zu bringen. Aus diesem Grunde sollte der Fragebogen Risikofaktoren von der Klassenlehrperson ausgefüllt werden.
Verweigerung der Massnahme:
Wird die Massnahme verweigert, so soll direkt ein Runder Tisch einberufen werden. Zu den eingeladenen Teilnehmenden zählen Schüler/-in, Eltern, Klassenlehrperson, Schulleitung, ev. Schulsozialarbeit, ev. Behörde, ev. Fachstelle für Jugendberatung.
Massnahmen:
Klassenlehrperson
Massnahmen:
Klassenlehrperson