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Suchtmittel

Besitz und Konsum von Tabakprodukten/E-Zigaretten

Allgemeine Informationen

Im Kanton Thurgau ist der Verkauf und die Weitergabe von Tabakprodukten und E-Zigaretten an unter 18-Jährige verboten. Der süchtig machende Hauptbestandteil der Tabakprodukte ist Nikotin. 

Zu Tabakprodukten zählen:

  • Zigaretten, Shishas, Zigarren, Zigarillos, Pfeifen
  • E-Zigaretten (auch ohne Nikotin)
  • rauchlose Produkte wie Snus oder Schnupftabak 

Die Palette an nikotinhaltigen Produkten ist in stetigem Wandel und es kommen neue Formen des Konsums dazu, etwa Tabakprodukte zum Erhitzen (z.B. IQOS, Glo, Ploom) oder zum Verdampfen (E-Liquids). Diese Tabakprodukte unterliegen jedoch denselben gesetzlichen Regelungen wie Zigaretten.

Für weitere Informationen zum Thema Tabak und E-Zigaretten können Sie sich an Sucht Schweiz und Infodrog wenden.

Hier finden Sie die gesetzliche Grundlage für den Kanton Thurgau.

Anlaufstellen

Dokumente

Weiterführende Informationen

 Empfohlenes Vorgehen

  • Die Klassenlehrperson führt mit dem/der Schüler:in ein Gespräch und zeigt die in der Schulordnung festgehaltenen Konsequenzen der Regelverletzung auf. Das Gespräch sollte schriftlich festgehalten werden.
  • Die Klassenlehrperson informiert die Eltern des/der Schüler:in über den Regelverstoss. Alternativ: Die Klassenlehrperson macht dem/der Schüler:in klar, dass bei einem zweiten Regelverstoss dieser Art umgehend die Eltern informiert werden.
  • Bei Bedarf holt sich die Klassenlehrperson schulinterne Unterstützung und bespricht die Situation mit anderen Lehrpersonen, der Schulsozialarbeit oder der Schulleitung.

Zuständigkeiten

Klassenlehrperson

  • führt ein Gespräch mit dem/der Schüler:in und zeigt die Konsequenzen auf
  • informiert ggf. die Eltern

Schüler:in

  • erhält die Konsequenzen des Regelverstosses aufgezeigt

Eltern

  • werden ggf. informiert

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