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Suchtmittel

Besitz und Konsum von Tabakprodukten/E-Zigaretten

Allgemeine Informationen

Im Kanton Thurgau ist der Verkauf und die Weitergabe von Tabakprodukten und E-Zigaretten an unter 18-Jährige verboten. Der süchtig machende Hauptbestandteil der Tabakprodukte ist Nikotin. 

Zu Tabakprodukten zählen:

  • Zigaretten, Shishas, Zigarren, Zigarillos, Pfeifen
  • E-Zigaretten (auch ohne Nikotin)
  • rauchlose Produkte wie Snus oder Schnupftabak 

Die Palette an nikotinhaltigen Produkten ist in stetigem Wandel und es kommen neue Formen des Konsums dazu, etwa Tabakprodukte zum Erhitzen (z.B. IQOS, Glo, Ploom) oder zum Verdampfen (E-Liquids). Diese Tabakprodukte unterliegen jedoch denselben gesetzlichen Regelungen wie Zigaretten.

Für weitere Informationen zum Thema Tabak und E-Zigaretten können Sie sich an Sucht Schweiz und Infodrog wenden.

Hier finden Sie die gesetzliche Grundlage für den Kanton Thurgau.

Anlaufstellen

Dokumente

Weiterführende Informationen

Empfohlenes Vorgehen

Idealerweise hat bereits ein erstes Gespräch zwischen der Klassenlehrperson und dem/der Schüler:in stattgefunden und der/die Schüler:in ist sich über die Konsequenzen eines zweiten Verstosses bewusst (siehe Situation vorgefallen 1 Mal). 

  • Die Klassenlehrperson führt ein weiteres Gespräch mit dem/der Schüler:in und informiert über mögliche Konsequenzen bei einem erneuten Verstoss. Das Gespräch wird schriftlich festgehalten.
  • Mögliche Konsequenz: Der/die Schüler:in setzt sich in Form einer Aufgabe mit dem eigenen Konsumverhalten auseinander.
  • Die Klassenlehrperson informiert die Eltern und sendet den Elternbrief. Eine Kopie oder eine Information geht an die Schulleitung und die Schulsozialarbeit.
  • Bei Bedarf holt sich die Klassenlehrperson schulinterne Unterstützung und bespricht die Situation mit anderen Lehrpersonen, der Schulsozialarbeit oder der Schulleitung. 

Verweigerung der Massnahme

Wenn der/die Schüler:in die Massnahme verweigert, wird empfohlen, einen Runden Tisch einzuberufen und je nach Situation eine externe Fachstelle hinzuzuziehen.

Zuständigkeiten

Klassenlehrperson

  • setzt die Konsequenzen um und informiert den/der Schüler:in über weitere Massnahmen
  • erteilt die Aufgabe zur Auseinandersetzung
  • sendet den Elternbrief sowie eine Kopie oder eine Information an die Schulleitung und die Schulsozialarbeit

Schüler:in

  • erhält die Konsequenzen aufgezeigt und ist sich über weitere Massnahmen bewusst

  • erfüllt die Aufgabe zur Auseinandersetzung

Eltern

  • werden informiert und erhalten den Elternbrief

Schulleitung

  • Empfehlung: wird informiert und erhält eine Kopie des Elternbriefs

Schulsozialarbeit

  • Empfehlung: wird informiert und erhält eine Kopie des Elternbriefs

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