Allgemeine Informationen
Im Kanton Thurgau ist der Verkauf und die Weitergabe von Tabakprodukten und E-Zigaretten an unter 18-Jährige verboten. Der süchtig machende Hauptbestandteil der Tabakprodukte ist Nikotin.
Zu Tabakprodukten zählen:
Die Palette an nikotinhaltigen Produkten ist in stetigem Wandel und es kommen neue Formen des Konsums dazu, etwa Tabakprodukte zum Erhitzen (z.B. IQOS, Glo, Ploom) oder zum Verdampfen (E-Liquids). Diese Tabakprodukte unterliegen jedoch denselben gesetzlichen Regelungen wie Zigaretten.
Für weitere Informationen zum Thema Tabak und E-Zigaretten können Sie sich an Sucht Schweiz und Infodrog wenden.
Hier finden Sie die gesetzliche Grundlage für den Kanton Thurgau.
Empfohlenes Vorgehen
Idealerweise hat bereits ein erstes Gespräch zwischen der Klassenlehrperson und dem/der Schüler:in stattgefunden und der/die Schüler:in ist sich über die Konsequenzen eines zweiten Verstosses bewusst (siehe Situation vorgefallen 1 Mal).
Verweigerung der Massnahme
Wenn der/die Schüler:in die Massnahme verweigert, wird empfohlen, einen Runden Tisch einzuberufen und je nach Situation eine externe Fachstelle hinzuzuziehen.
Zuständigkeiten
Klassenlehrperson
Schüler:in
erhält die Konsequenzen aufgezeigt und ist sich über weitere Massnahmen bewusst
erfüllt die Aufgabe zur Auseinandersetzung
Eltern
Schulleitung
Schulsozialarbeit
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