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Suchtmittel

Besitz und Konsum von Tabakprodukten/E-Zigaretten

Allgemeine Informationen

Im Kanton Thurgau ist der Verkauf und die Weitergabe von Tabakprodukten und E-Zigaretten an unter 18-Jährige verboten. Der süchtig machende Hauptbestandteil der Tabakprodukte ist Nikotin. 

Zu Tabakprodukten zählen:

  • Zigaretten, Shishas, Zigarren, Zigarillos, Pfeifen
  • E-Zigaretten (auch ohne Nikotin)
  • rauchlose Produkte wie Snus oder Schnupftabak 

Die Palette an nikotinhaltigen Produkten ist in stetigem Wandel und es kommen neue Formen des Konsums dazu, etwa Tabakprodukte zum Erhitzen (z.B. IQOS, Glo, Ploom) oder zum Verdampfen (E-Liquids). Diese Tabakprodukte unterliegen jedoch denselben gesetzlichen Regelungen wie Zigaretten.

Für weitere Informationen zum Thema Tabak und E-Zigaretten können Sie sich an Sucht Schweiz und Infodrog wenden.

Hier finden Sie die gesetzliche Grundlage für den Kanton Thurgau.

Anlaufstellen

Dokumente

Fragebogen zu Risikofaktoren

Weiterführende Informationen

Empfholense Vorgehen

Im Idealfall haben bereits zwei Gespräche stattgefunden und der/die Schüler:in weiss, welche Konsequenzen ein dritter Verstoss mit sich bringt (siehe Situation vorgefallen 1 und 2 Mal). 

  • Die Klassenlehrperson informiert den/die Schüler:in über die Konsequenzen des erneuten Regelverstosses.
  • Gespräch an der Schule mit Schüler:in, Eltern, Klassenlehrperson, Schulleitung und Schulsozialarbeit.
  • Die Schulleitung sollte den Fall und das Gespräch übernehmen. Das Gespräch sollte schriftlich festgehalten werden.
  • Empfehlung: Beratungsgespräche bei der Perspektive Thurgau
  • Die Verantwortung für die Vereinbarung von Terminen für Beratungsgespräche bei der Perspektive Thurgau und deren Einhaltung liegt bei den Eltern. Die Eltern werden im Gespräch an der Schule darüber informiert. Bei der Terminvereinbarung legt ein/eine Mitarbeiter:in der Perspektive Thurgau fest, in welchem Bereich (Paar-, Familien- und Jugendberatung oder Suchtberatung) und in welcher Konstellation (Einzel- oder Familiengespräche) die Beratung stattfindet.
  • Die Klassenlehrperson informiert die Eltern und sendet den Elternbrief, mitunterschrieben von der Schulleitung. Eine Kopie oder eine Information geht an die Schulsozialarbeit.

Vor dem Gespräch an der Schule sollte die Klassenlehrperson Folgendes beachten

  • Um die Gesamtsituation des/der Schüler:in einzuschätzen, kann es wichtig sein, den Vorfall mit allfälligen anderen Beobachtungen im schulischen und psychosozialen Kontext zu kombinieren und ins Gespräch zu bringen. Aus diesem Grund füllt die Klassenlehrperson bzw. die Schulsozialarbeit den Fragebogen zu Risikofaktoren aus.
  • Die Klassenlehrperson motiviert den/die Schüler:in dazu, sich bei der Schulsozialarbeit zur Unterstützung zu melden. Auch die Klassenlehrperson sollte sich an die Schulsozialarbeit wenden, denn diese kann dabei helfen, eine allfällige Gefährdung einzuschätzen.

Verweigerung der Massnahme

Wird die Massnahme verweigert, sollte ein Runder Tisch einberufen werden. Je nach Situation empfiehlt es sich, eine externe Fachstelle zum Gespräch hinzuzuziehen.

Zuständigkeiten

Klassenlehrperson

  • informiert den/die Schüler:in über die Konsequenzen
  • motiviert den/die Schüler:in, Kontakt mit der Schulsozialarbeit aufzunehmen, und holt sich selbst Unterstützung
  • informiert die Eltern und sendet den Elternbrief, mitunterschrieben von Schulleitung, sowie eine Kopie oder eine Information an die Schulsozialarbeit
  • füllt den Fragebogen zu Risikofaktoren aus
  • nimmt am Gespräch in der Schule teil

Schüler:in

  • wird motiviert, sich bei der Schulsozialarbeit zu melden
  • nimmt teil an Gesprächen in der Schule und bei der Perspektive Thurgau

Eltern

  • erhalten den Elternbrief
  • kommen zum Gespräch an die Schule
  • sind verantwortlich für die Vereinbarung der Beratungsgespräche bei der Perspektive Thurgau, nehmen ggf. an den Gesprächen teil

Schulsozialarbeit

  • wird informiert und erhält eine Kopie des Elternbriefs
  • unterstützt bei der Einschätzung einer möglichen Gefährdung
  • führt ggf. freiwillige Gespräche mit dem/der Schüler:in
  • nimmt am Gespräch in der Schule teil
  • füllt den Fragebogen zu Risikofaktoren aus

Schulleitung

  • unterschreibt den Elternbrief
  • übernimmt das Gespräch in der Schule

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Schützenstrasse 15
Postfach 297
8570 Weinfelden

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