Allgemeine Informationen
Im Kanton Thurgau ist der Verkauf und die Weitergabe von Tabakprodukten und E-Zigaretten an unter 18-Jährige verboten. Der süchtig machende Hauptbestandteil der Tabakprodukte ist Nikotin.
Zu Tabakprodukten zählen:
Die Palette an nikotinhaltigen Produkten ist in stetigem Wandel und es kommen neue Formen des Konsums dazu, etwa Tabakprodukte zum Erhitzen (z.B. IQOS, Glo, Ploom) oder zum Verdampfen (E-Liquids). Diese Tabakprodukte unterliegen jedoch denselben gesetzlichen Regelungen wie Zigaretten.
Für weitere Informationen zum Thema Tabak und E-Zigaretten können Sie sich an Sucht Schweiz und Infodrog wenden.
Hier finden Sie die gesetzliche Grundlage für den Kanton Thurgau.
Empfholense Vorgehen
Im Idealfall haben bereits zwei Gespräche stattgefunden und der/die Schüler:in weiss, welche Konsequenzen ein dritter Verstoss mit sich bringt (siehe Situation vorgefallen 1 und 2 Mal).
Vor dem Gespräch an der Schule sollte die Klassenlehrperson Folgendes beachten
Verweigerung der Massnahme
Wird die Massnahme verweigert, sollte ein Runder Tisch einberufen werden. Je nach Situation empfiehlt es sich, eine externe Fachstelle zum Gespräch hinzuzuziehen.
Zuständigkeiten
Klassenlehrperson
Schüler:in
Eltern
Schulsozialarbeit
Schulleitung
Perspektive Thurgau
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8570 Weinfelden
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