Allgemeine Informationen
Im Kanton Thurgau ist der Verkauf und die Weitergabe von Tabakprodukten und E-Zigaretten an unter 18-Jährige verboten. Der süchtig machende Hauptbestandteil der Tabakprodukte ist Nikotin.
Zu Tabakprodukten zählen:
Die Palette an nikotinhaltigen Produkten ist in stetigem Wandel und es kommen neue Formen des Konsums dazu, etwa Tabakprodukte zum Erhitzen (z.B. IQOS, Glo, Ploom) oder zum Verdampfen (E-Liquids). Diese Tabakprodukte unterliegen jedoch denselben gesetzlichen Regelungen wie Zigaretten.
Für weitere Informationen zum Thema Tabak und E-Zigaretten können Sie sich an Sucht Schweiz und Infodrog wenden.
Hier finden Sie die gesetzliche Grundlage für den Kanton Thurgau.
Empfholenes Vorgehen
Zu diesem Zeitpunkt sollten bereits mehrere Gespräche geführt und externe Fachstellen hinzugezogen worden sein (siehe Situation vorgefallen 1-4 Mal). Da diese Massnahmen nicht ausreichten, folgen härtere Konsequenzen:
Zuständigkeiten
Klassenlehrperson
Schüler:in
Eltern
Schulsozialarbeit
Schulleitung
Schulbehörde
Perspektive Thurgau
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