Allgemeine Informationen
Bei Besitz und/oder Konsum von Cannabis in Schulgebäuden, auf Schularealen, bei schulischen Anlässen oder Unternehmungen sollten die folgenden Massnahmen ergriffen werden.
Cannabis ist die mit Abstand am häufigsten konsumierte illegale Substanz in der Schweiz. Der Konsum, Anbau und Verkauf von Cannabis mit einem THC-Gehalt von über 1% bedeutet eine Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes und ist strafbar. Cannabis kann geraucht (Joints, Wasserpfeife, Tabakpfeife), gegessen (z.B. im Gebäck Space Cake), getrunken (z.B. als Tee) oder über Dämpfe inhaliert werden.
Umfassende Informationen zum Thema Cannabis finden Sie auf den Webseiten Sucht Schweiz, Infodrog und dem Bundesamt für Gesundheit.
Bitte beachten Sie
Sofortmassnahme bei Konsum
Falls Cannabis oder andere psychoaktive Substanzen konsumiert wurden, sollten sofort die Eltern informiert und angehalten werden, den/die Schüler:in in der Schule abzuholen. Aus sicherheits- und versicherungstechnischen Gründen soll der/die Schüler:in nur in Begleitung eines Erwachsenen nach Hause geschickt werden. Ein Gespräch und die Veranlassung von Massnahmen sollten nicht am selben Tag, jedoch zeitnah und in nüchternem Zustand mit dem/der Schüler:in durchgeführt werden.
Tipps für den Umgang mit Cannabis an Schulen und Anzeichen, wie ein Konsum festgestellt werden kann finden Sie im Leitfaden von Sucht Schweiz.
Empfohlenes Vorgehen
Erwägt die Schule eine Anzeige bei der Polizei, sollte dieser Schritt als erstes stattfinden. Die Anzeige erfolgt durch die Schulleitung. Ab dem Zeitpunkt der Anzeige entscheiden die Behörden über das weitere Vorgehen.
Vor dem Gespräch an der Schule sollte die Klassenlehrperson Folgendes beachten
Zuständigkeiten
Klassenlehrperson
Schüler:in
Eltern
Schulsozialarbeit
Schulleitung
Schulbehörde
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