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Suchtmittel

Besitz und Konsum von Cannabis

Allgemeine Informationen

Bei Besitz und/oder Konsum von Cannabis in Schulgebäuden, auf Schularealen, bei schulischen Anlässen oder Unternehmungen sollten die folgenden Massnahmen ergriffen werden.

Cannabis ist die mit Abstand am häufigsten konsumierte illegale Substanz in der Schweiz. Der Konsum, Anbau und Verkauf von Cannabis mit einem THC-Gehalt von über 1% bedeutet eine Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes und ist strafbar. Cannabis kann geraucht (Joints, Wasserpfeife, Tabakpfeife), gegessen (z.B. im Gebäck Space Cake), getrunken (z.B. als Tee) oder über Dämpfe inhaliert werden.

Umfassende Informationen zum Thema Cannabis finden Sie auf den Webseiten Sucht Schweiz, Infodrog und dem Bundesamt für Gesundheit.

Bitte beachten Sie

  • Der Stoff sollte eingezogen und der Polizei übergeben werden. Da Schulen von Gesetzes wegen aber keine Leibesvisitationen oder Taschenkontrollen durchführen dürfen, muss, wenn die Substanz nicht offen vorliegt, bei einem Verdacht auf Besitz von Cannabis die Polizei hinzugezogen werden.
  • Wer grössere Mengen an Cannabis oder anderen illegalen Substanzen besitzt, dürfte im schulischen Kontext vermutlich dealen (siehe dazu Regelverstoss «Dealen»).

Anlaufstellen

Dokumente

Fragebogen zu Risikofaktoren

Weiterführende Informationen

Sofortmassnahme bei Konsum

Falls Cannabis oder andere psychoaktive Substanzen konsumiert wurden, sollten sofort die Eltern informiert und angehalten werden, den/die Schüler:in in der Schule abzuholen. Aus sicherheits- und versicherungstechnischen Gründen soll der/die Schüler:in nur in Begleitung eines Erwachsenen nach Hause geschickt werden. Ein Gespräch und die Veranlassung von Massnahmen sollten nicht am selben Tag, jedoch zeitnah und in nüchternem Zustand mit dem/der Schüler:in durchgeführt werden.

Tipps für den Umgang mit Cannabis an Schulen und Anzeichen, wie ein Konsum festgestellt werden kann finden Sie im Leitfaden von Sucht Schweiz.

Empfohlenes Vorgehen

  • Die Klassenlehrperson informiert die Schulleitung und führt ein Gespräch mit dem/der Schüler:in, in dem sie über die Konsequenzen informiert.
  • Die Klassenlehrperson oder ggf. die Schulleitung informiert die Eltern und sendet den Elternbrief. Eine Kopie oder Information geht an die Schulsozialarbeit. Ebenfalls informiert die Schulleitung die Schulbehörde.
  • Zusätzlich findet ein Gespräch an der Schule mit dem/der Schüler:in, den Eltern, der Klassenlehrperson, der Schulleitung und der Schulsozialarbeit statt. 

Erwägt die Schule eine Anzeige bei der Polizei, sollte dieser Schritt als erstes stattfinden. Die Anzeige erfolgt durch die Schulleitung. Ab dem Zeitpunkt der Anzeige entscheiden die Behörden über das weitere Vorgehen. 

Vor dem Gespräch an der Schule sollte die Klassenlehrperson Folgendes beachten

  • Um die Gesamtsituation des/der Schüler:in einzuschätzen, kann es wichtig sein, den Vorfall mit allfälligen anderen Beobachtungen im schulischen und psychosozialen Kontext zu kombinieren und ins Gespräch zu bringen. Aus diesem Grund füllt die Klassenlehrperson bzw. die Schulsozialarbeit den Fragebogen zu Risikofaktoren aus.
  • Die Klassenlehrperson motiviert den/die Schüler:in dazu, sich bei der Schulsozialarbeit zur Unterstützung zu melden. Auch die Klassenlehrperson sollte sich an die Schulsozialarbeit wenden, diese kann dabei helfen, eine allfällige Gefährdung einzuschätzen.

Zuständigkeiten

Klassenlehrperson

  • informiert den/die Schüler:in über die Konsequenz
  • motiviert den/die Schüler:in, Kontakt mit der Schulsozialarbeit aufzunehmen, und holt sich selbst Unterstützung
  • informiert die Eltern und sendet den Elternbrief, mitunterschrieben von Schulleitung, sowie eine Kopie oder eine Information an die Schulsozialarbeit
  • füllt den Fragebogen zu Risikofaktoren aus
  • nimmt am Gespräch in der Schule teil

Schüler:in

  • erhält ggf. eine Anzeige
  • nimmt am Gespräch in der Schule teil

Eltern

  • erhalten den Elternbrief
  • kommen zum Gespräch an die Schule

Schulsozialarbeit

  • wird informiert oder erhält eine Kopie des Elternbriefs
  • unterstützt bei der Einschätzung einer möglichen Gefährdung
  • führt ggf. freiwillige Gespräche mit dem/der Schüler:in
  • nimmt am Gespräch in der Schule teil

Schulleitung

  • unterschreibt den Elternbrief
  • nimmt am Gespräch in der Schule teil
  • informiert die Schulbehörde
  • erstattet ggf. Anzeige

Schulbehörde

  •  wird informiert

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