Allgemeine Informationen
Der Besitz und/oder Konsum von Alkohol ist in Schulgebäuden, auf Schularealen, bei schulischen Anlässen oder Unternehmungen nicht gestattet.
Alkohol ist eine psychoaktive Substanz, die bei unsachgemässem Konsum viele Schäden verursachen kann. In der Schweiz ist der Verkauf von Alkohol wie folgt reguliert:
Personen unter 16 Jahren ist der Kauf von Alkohol untersagt. Ab 16 Jahren sind fermentierte Getränke wie Bier und Wein mit einem Alkoholgehalt von höchstens 15 Volumenprozent erhältlich. Spirituosen wie Schnaps (z.B. Rum, Wodka, Whisky), Liköre, Aperitifs und Alcopops dürfen erst an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Es ist strafrechtlich verfolgbar, Alkohol an Minderjährige unter 16 Jahren bzw. unter 18 Jahren weiterzugeben.
Umfassende Informationen zum Thema Alkohol finden Sie auf den Webseiten von Sucht Schweiz und Infodrog.
Sofortmassnahme bei Konsum
Falls Alkohol oder andere psychoaktive Substanzen konsumiert wurden, sollten sofort die Eltern informiert und angehalten werden, den/die Schüler:in in der Schule abzuholen. Aus sicherheits- und versicherungstechnischen Gründen soll der/die Schüler:in nur in Begleitung eines Erwachsenen nach Hause geschickt werden. Ein Gespräch und die Veranlassung von Massnahmen sollten nicht am selben Tag, jedoch zeitnah und in nüchternem Zustand mit dem/der Schüler:in durchgeführt werden.
Empfohlenes Vorgehen
Bei Bedarf holt sich die Klassenlehrperson schulinterne Unterstützung und bespricht die Situation mit anderen Lehrpersonen, der Schulsozialarbeit oder der Schulleitung.
Zuständigkeiten
Klassenlehrperson
Schüler:in
Eltern
Perspektive Thurgau
Schützenstrasse 15
Postfach 297
8570 Weinfelden
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