Allgemeine Informationen
Bei Besitz und/oder Konsum von harten Drogen in Schulgebäuden, auf Schularealen, bei schulischen Anlässen oder Unternehmungen sollten die folgenden Massnahmen ergriffen werden.
Zu den «harten Drogen» zählen unter anderem sogenannte Designerdrogen wie Ecstasy (MDMA) oder Opioide wie Heroin sowie weitere psychoaktive Substanzen wie Kokain, Crack, LSD oder auch verschiedene Medikamente. Umfassendere Informationen zum Thema Drogen finden Sie unter Sucht Schweiz und Infodrog.
Bitte beachten Sie
Sofortmassnahme
Falls ein starker Konsum von Drogen oder psychoaktiven Substanzen festgestellt wird, sollten sofort die Eltern informiert und angehalten werden, den/die Schüler:in in der Schule abzuholen. Aus sicherheits- und versicherungstechnischen Gründen soll der/die Schüler:in nur in Begleitung eines Erwachsenen nach Hause geschickt werden. Ein Gespräch und die Veranlassung von Massnahmen sollten nicht am selben Tag, jedoch zeitnah und in nüchternem Zustand mit dem/der Schüler:in durchgeführt werden.
Empfohlenes Vorgehen
Vor dem Gespräch an der Schule sollte die Klassenlehrperson Folgendes beachten
Auf der Basis des Fragebogens zu Risikofaktoren und der geführten Gespräche kann die Schulleitung je nach Situation eine anonyme Beratung der KESB in Anspruch nehmen, um abzuschätzen, ob eine Kindswohlgefährdung vorliegt. Weitere Informationen sind im Leitfaden zur Zusammenarbeit zwischen den Schulen und der KESB zu finden.
Zuständigkeiten
Klassenlehrperson
Schüler:in
Eltern
Schulleitung
Schulbehörde
Schulsozialarbeit
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