Hinschauen &
Handeln

Suchtmittel

Besitz und Konsum von harten Drogen

Allgemeine Informationen

Bei Besitz und/oder Konsum von harten Drogen in Schulgebäuden, auf Schularealen, bei schulischen Anlässen oder Unternehmungen sollten die folgenden Massnahmen ergriffen werden.

Zu den «harten Drogen» zählen unter anderem sogenannte Designerdrogen wie Ecstasy (MDMA) oder Opioide wie Heroin sowie weitere psychoaktive Substanzen wie Kokain, Crack, LSD oder auch verschiedene Medikamente. Umfassendere Informationen zum Thema Drogen finden Sie unter Sucht Schweiz und Infodrog.

Bitte beachten Sie

  • Der Stoff sollte eingezogen und der Polizei übergeben werden. Da Schulen von Gesetzes wegen aber keine Leibesvisitationen oder Taschenkontrollen durchführen dürfen, muss, wenn die Substanz nicht offen vorliegt, bei einem Verdacht auf Besitz von Drogen die Polizei hinzugezogen werden.
  • Wer grössere Mengen an illegalen Substanzen besitzt, dürfte im schulischen Kontext vermutlich dealen (siehe dazu Regelverstoss «Dealen».

Anlaufstellen

Dokumente

Fragebogen zu Risikofaktoren

Weiterführende Informationen

Sofortmassnahme

Falls ein starker Konsum von Drogen oder psychoaktiven Substanzen festgestellt wird, sollten sofort die Eltern informiert und angehalten werden, den/die Schüler:in in der Schule abzuholen. Aus sicherheits- und versicherungstechnischen Gründen soll der/die Schüler:in nur in Begleitung eines Erwachsenen nach Hause geschickt werden. Ein Gespräch und die Veranlassung von Massnahmen sollten nicht am selben Tag, jedoch zeitnah und in nüchternem Zustand mit dem/der Schüler:in durchgeführt werden. 

Empfohlenes Vorgehen

  • Die Klassenlehrperson informiert die Schulleitung über den Regelverstoss. Die Schulleitung erstattet Anzeige bei der Polizei. Die nächsten Schritte bezüglich geeigneter Massnahmen und Sanktionen werden im weiteren Verlauf von der Polizei oder der Jugendanwaltschaft vorgenommen.
  • In Absprache mit der Polizei kontaktiert die Schulleitung die Eltern und informiert schriftlich die Schulbehörde. Eine Kopie dieses Schreibens geht an die Eltern und die Schulsozialarbeit.
  • Klassenlehrperson, Schulsozialarbeit, Schulleitung und Schulbehörde besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen für den schulischen Bereich. Für fachspezifische Fragen stehen externe Fachstellen, insbesondere die regionalen Schulberatungsstellen, zur Verfügung. Die Schulbehörde sollte ihrerseits ein eigenes Vorgehensszenario für solche Konfliktsituationen vorliegen haben.
  • Die Schulleitung entscheidet in Zusammenarbeit mit der Schulbehörde über die geeigneten Massnahmen (Weiterbeschulung, Geldbusse, Timeout, Schulverweis etc.) und teilt diesen Entscheid dem/der Schüler:in und den Eltern mit.

Vor dem Gespräch an der Schule sollte die Klassenlehrperson Folgendes beachten

  • Um die Gesamtsituation des/der Schüler:in einzuschätzen, kann es wichtig sein, den Vorfall mit allfälligen anderen Beobachtungen im schulischen und psychosozialen Kontext zu kombinieren und ins Gespräch zu bringen. Aus diesem Grund füllt die Klassenlehrperson bzw. die Schulsozialarbeit den Fragebogen zu Risikofaktoren aus.
  • Die Klassenlehrperson motiviert den/die Schüler:in dazu, sich bei der Schulsozialarbeit zur Unterstützung zu melden. Auch die Klassenlehrperson sollte sich an die Schulsozialarbeit wenden, diese kann dabei helfen, eine allfällige Gefährdung einzuschätzen.

 

Auf der Basis des Fragebogens zu Risikofaktoren und der geführten Gespräche kann die Schulleitung je nach Situation eine anonyme Beratung der KESB in Anspruch nehmen, um abzuschätzen, ob eine Kindswohlgefährdung vorliegt. Weitere Informationen sind im Leitfaden zur Zusammenarbeit zwischen den Schulen und der KESB zu finden.

Zuständigkeiten

Klassenlehrperson

  • informiert die Schulleitung
  • füllt den Fragebogen zu Risikofaktoren aus

Schüler:in

  • erhält eine Anzeige
  • erhält den Entscheid über die Massnahmen

Eltern

  • werden durch die Schulleitung informiert
  • erhalten den Entscheid über die Massnahmen

Schulleitung

  • informiert die Eltern und die Schulbehörde in Absprache mit der Polizei
  • spricht die Massnahmen aus und teilt diese dem/der Schüler:in und den Eltern mit
  • erstattet Anzeige

Schulbehörde

  • berät und begleitet bezüglich geeigneter Massnahmen

Schulsozialarbeit

  • begleitet und unterstützt die Beteiligten

Perspektive Thurgau
Schützenstrasse 15
Postfach 297
8570 Weinfelden

info@perspektive-tg.ch

© Perspektive Thurgau 2023