Allgemeine Informationen
Bei Handel und sonstiger Weitergabe von illegalen Suchtmitteln (Cannabis, Drogen, Betäubungsmittel etc.), Medikamenten oder Alkohol in Schulgebäuden, auf Schularealen, bei schulischen Anlässen oder Unternehmungen sollten die folgenden Massnahmen ergriffen werden.
Dealen ist ein Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz und somit ein Straftatbestand. Auch handelt es sich hierbei um eine Gefährdung der anderen Schüler:innen. Die Schule hat die Aufgabe, ihre Schülerschaft zu schützen. Die Schule ist jedoch keine Ermittlungsbehörde: Bei Handel oder Weitergabe von illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln ist umgehend die Polizei hinzuziehen.
Eine Schwierigkeit ist es, festzustellen, was Dealen ist und was nicht. Oft geben Schüler:innen Cannabis beispielsweise als eine Art Freundschaftsdienst weiter. In diesem Fall können die einzelnen Themen zu Besitz und Konsum konsultiert werden.
Bitte beachten Sie
Der Stoff sollte eingezogen und der Polizei übergeben werden. Da Schulen von Gesetzes wegen aber keine Leibesvisitationen oder Taschenkontrollen durchführen dürfen, muss, wenn die Substanz nicht offen vorliegt, bei einem Verdacht auf Besitz von Substanzen die Polizei hinzugezogen werden.
Empfohlenes Vorgehen
Vor dem Gespräch an der Schule sollte die Klassenlehrperson Folgendes beachten
Auf der Basis des Fragebogens zu Risikofaktoren und der geführten Gespräche kann die Schulleitung je nach Situation eine anonyme Beratung der KESB in Anspruch nehmen, um abzuschätzen, ob eine Kindswohlgefährdung vorliegt. Weitere Informationen sind im Leitfaden zur Zusammenarbeit zwischen den Schulen und der KESB zu finden.
Zuständigkeiten
Klassenlehrperson
Schüler:in
Eltern
Schulleitung
Schulbehörde
Schulsozialarbeit
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