Allgemeine Informationen
Bei Diebstahl von Gegenständen oder Geldbeträgen bis zu CHF 300.– in Schulgebäuden, auf Schularealen, bei schulischen Anlässen oder Unternehmungen sollten die folgenden Massnahmen ergriffen werden.
Ob eine Anzeige erstattet wird, liegt im Ermessen der geschädigten Person oder Institution. Die nachfolgend aufgelisteten Konsequenzen sind in jedem Fall individuell zu bestimmen und nach Verhältnismässigkeit auszurichten.
Empfohlenes Vorgehen
Bei Bedarf holt sich die Klassenlehrperson schulinterne Unterstützung und bespricht die Situation mit anderen Lehrpersonen, der Schulsozialarbeit oder der Schulleitung.
Zuständigkeiten
Klassenlehrperson
Schüler/-in
Eltern
Perspektive Thurgau
Schützenstrasse 15
Postfach 297
8570 Weinfelden
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