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Diebstahl

Diebstahl

Allgemeine Informationen

Bei Diebstahl von Gegenständen oder Geldbeträgen ab CHF 300.– in Schulgebäuden, auf Schularealen, bei schulischen Anlässen oder Unternehmungen sollten die folgenden Massnahmen ergriffen werden.

Ob eine Anzeige erstattet wird, liegt im Ermessen der geschädigten Person oder Institution. Eine Anzeige wird jedoch empfohlen. Die nachfolgend aufgelisteten Konsequenzen sind in jedem Fall individuell zu bestimmen und nach Verhältnismässigkeit auszurichten.

Anlaufstellen

Dokumente

Weiterführende Informationen

Empfohlenes Vorgehen

  • Die Klassenlehrperson informiert den/die Schüler:in über die Konsequenzen des Vorfalls.
  • Gespräch an der Schule mit Schüler:in, Eltern, Klassenlehrperson, Schulleitung und Schulsozialarbeit
  • Vor dem Gespräch werden die Zuständigkeiten geklärt, z.B. wer die Gesprächsleitung übernimmt. Das Gespräch an der Schule soll schriftlich festgehalten werden.
  • Empfehlung: Beratungsgespräche bei der Perspektive Thurgau
  • Die Verantwortung für die Vereinbarung von Terminen für Beratungsgespräche bei der Perspektive Thurgau und deren Einhaltung liegt bei den Eltern. Die Eltern werden im Gespräch an der Schule darüber informiert. Den Eltern und dem/der Schüler:in wird dringend empfohlen, die Beratung wahrzunehmen. Bei der Terminvereinbarung legt ein/eine Mitarbeiter:in der Perspektive Thurgau fest, in welcher Konstellation (Einzel- oder Familiengespräche) die Beratung stattfindet.
  • Die Klassenlehrperson informiert die Eltern und sendet den Elternbrief, mitunterschrieben von der Schulleitung. Eine Kopie oder eine Information geht an die Schulsozialarbeit.

 

  • Die Klassenlehrperson informiert den/die Schüler:in sowie die Eltern, dass:
    • die geschädigte Person oder Institution Anzeige erstatten kann.
    • der/die Schüler:in für entstandene Kosten vollumfänglich aufzukommen hat. Versicherungsabklärungen sind dabei Privatsache.

 

Vor dem Gespräch an der Schule sollte die Klassenlehrperson Folgendes beachten

  • Um die Gesamtsituation des/der Schüler:in einzuschätzen, kann es wichtig sein, den Vorfall mit allfälligen anderen Beobachtungen im schulischen und psychosozialen Kontext zu kombinieren und ins Gespräch zu bringen. Aus diesem Grund füllt die Klassenlehrperson den Fragebogen zu Risikofaktoren aus.
  • Die Klassenlehrperson motiviert den/die Schüler:in dazu, sich bei der Schulsozialarbeit zur Unterstützung zu melden. Auch die Klassenlehrperson sollte sich an die Schulsozialarbeit wenden, diese kann dabei helfen, eine allfällige Gefährdung einzuschätzen.


Verweigerung der Massnahme

Wird die Massnahme verweigert, sollte sofort ein Runder Tisch einberufen werden. Je nach Situation empfiehlt es sich, eine externe Fachstelle zum Gespräch hinzuzuziehen.

Zuständigkeiten

Klassenlehrperson

  • informiert den/die Schüler:in sowie die Eltern über die Konsequenzen
  • informiert über die Schadenersatzpflicht und eine mögliche Anzeige
  • sendet den Elternbrief, mitunterschrieben von der Schulleitung, sowie eine Kopie oder eine Information an die Schulsozialarbeit
  • motiviert den/die Schüler:in, Kontakt mit der Schulsozialarbeit aufzunehmen, und holt sich selbst Unterstützung
  • füllt den Fragebogen zu Risikofaktoren aus
  • nimmt am Gespräch in der Schule teil

Schüler:in

  • muss für entstandene Kosten aufkommen
  • erhält ggf. eine Anzeige
  • meldet sich ggf. für ein Gespräch bei der Schulsozialarbeit
  • nimmt teil an den Gesprächen in der Schule und ggf. auf Fachstelle

Eltern

  • werden informiert und erhalten den Elternbrief
  • müssen ggf. für entstandene Kosten aufkommen
  • kommen zum Gespräch an die Schule
  • können ihr Kind auf die Fachstelle begleiten

Schulsozialarbeit

  • wird informiert oder erhält eine Kopie des Elternbriefs
  • nimmt am Gespräch in der Schule teil

Schulleitung

  • wird informiert
  • nimmt am Gespräch in der Schule teil
  • erstattet ggf. Anzeige

Schulbehörde

  • wird ggf. informiert

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8570 Weinfelden

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