Hinschauen &
Handeln

Sachbeschädigung

Einfache Sachbeschädigung

Allgemeine Informationen

Bei Beschädigung oder Zerstörung von fremdem Eigentum, Mobiliar oder anderen Gegenständen mit kleinem Schadensausmass in Schulgebäuden, auf Schularealen, bei schulischen Anlässen oder Unternehmungen sollten die folgenden Massnahmen ergriffen werden. 


Ob eine Anzeige erstattet wird, liegt im Ermessen der geschädigten Person oder Institution. Die nachfolgend aufgelisteten Konsequenzen sind in jedem Fall individuell zu bestimmen und nach Verhältnismässigkeit auszurichten.

Anlaufstellen

Dokumente

Weiterführende Informationen

Empfohlenes Vorgehen

  • Die Klassenlehrperson führt mit dem/der Schüler:in ein Gespräch und zeigt die in der Schulordnung festgehaltenen Konsequenzen der Regelverletzung auf. Der/die Schüler:in wird darauf hingewiesen, dass:
    • die geschädigte Person oder Institution Anzeige erstatten kann.
    • er/sie für allfällig entstandene Kosten vollumfänglich aufzukommen hat. Versicherungsabklärungen sind dabei Privatsache.
  • Das Gespräch sollte schriftlich festgehalten werden.
  • Die Klassenlehrperson informiert die Eltern des/der Schüler:in über den Regelverstoss.

Bei Bedarf holt sich die Klassenlehrperson schulinterne Unterstützung und bespricht die Situation mit anderen Lehrpersonen, der Schulsozialarbeit oder der Schulleitung.

Zuständigkeiten

Klassenlehrperson

  • führt ein Gespräch mit dem/der Schüler:in und zeigt die Konsequenzen auf
  • informiert die Eltern

Schüler/-in

  • erhält die Konsequenzen des Regelverstosses aufgezeigt
  • muss für allfällig entstandene Kosten aufkommen

Eltern

  • werden informiert
  • müssen ggf. für entstandene Kosten aufkommen

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