Hinschauen &
Handeln

Sachbeschädigung

Einfache Sachbeschädigung

Allgemeine Informationen

Bei Beschädigung oder Zerstörung von fremdem Eigentum, Mobiliar oder anderen Gegenständen mit kleinem Schadensausmass in Schulgebäuden, auf Schularealen, bei schulischen Anlässen oder Unternehmungen sollten die folgenden Massnahmen ergriffen werden. 


Ob eine Anzeige erstattet wird, liegt im Ermessen der geschädigten Person oder Institution. Die nachfolgend aufgelisteten Konsequenzen sind in jedem Fall individuell zu bestimmen und nach Verhältnismässigkeit auszurichten.

Anlaufstellen

Dokumente

Weiterführende Informationen

Empfohlenes Vorgehen

Idealerweise hat bereits ein erstes Gespräch zwischen der Klassenlehrperson und dem/der Schüler:in stattgefunden und der/die Schüler:in ist sich über die Konsequenzen eines zweiten Verstosses bewusst.

  • In einem weiteren Gespräch setzt die Klassenlehrperson die besprochenen Konsequenzen um und informiert den/die Schüler:in über weitere Massnahmen, sollte es wiederholt zu einem Verstoss kommen. Zudem wird der/die Schüler:in darüber informiert, dass:
    • die geschädigte Person oder Institution Anzeige erstatten kann.
    • er/sie für allfällig entstandene Kosten vollumfänglich aufzukommen hat. Versicherungsabklärungen sind dabei Privatsache.
    • er/sie sich in Form einer Aufgabe (schriftliche Arbeit, Vortrag, Fragebeantwortung o.Ä.) mit dem eigenen Verhalten auseinandersetzt.
  • Das Gespräch sollte schriftlich festgehalten werden.
  • Die Klassenlehrperson informiert die Eltern und sendet den Elternbrief. Eine Kopie oder eine Information geht an die Schulleitung und die Schulsozialarbeit.

Bei Bedarf holt sich die Klassenlehrperson schulinterne Unterstützung und bespricht die Situation mit anderen Lehrpersonen, der Schulsozialarbeit oder der Schulleitung.

 

Verweigerung der Massnahme

Wird die Massnahme verweigert, sollte sofort ein Runder Tisch einberufen werden. Je nach Situation empfiehlt es sich, eine externe Fachstelle zum Gespräch hinzuzuziehen.

Zuständigkeiten

Klassenlehrperson

  • setzt die Konsequenzen um und informiert den/die Schüler:in über weitere Massnahmen
  • erteilt die Aufgabe zur Auseinandersetzung
  • sendet den Elternbrief sowie eine Kopie oder eine Information an die Schulleitung und die Schulsozialarbeit

Schüler:in

  • erhält die Konsequenzen aufgezeigt und ist sich über weitere Massnahmen bewusst
  • erfüllt die Aufgabe zur Auseinandersetzung
  • muss für entstandene Kosten aufkommen

Eltern

  • werden informiert und erhalten den Elternbrief
  • müssen ggf. für entstandene Kosten aufkommen

Schulleitung

  • Empfehlung: wird informiert und erhält eine Kopie des Elternbriefs

Schulsozialarbeit

  • Empfehlung: wird informiert und erhält eine Kopie des Elternbriefs

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