Allgemeine Informationen
Bei Beschädigung oder Zerstörung von fremdem Eigentum, Mobiliar oder anderen Gegenständen mit kleinem Schadensausmass in Schulgebäuden, auf Schularealen, bei schulischen Anlässen oder Unternehmungen sollten die folgenden Massnahmen ergriffen werden.
Ob eine Anzeige erstattet wird, liegt im Ermessen der geschädigten Person oder Institution. Die nachfolgend aufgelisteten Konsequenzen sind in jedem Fall individuell zu bestimmen und nach Verhältnismässigkeit auszurichten.
Empfohlenes Vorgehen
Idealerweise hat bereits ein erstes Gespräch zwischen der Klassenlehrperson und dem/der Schüler:in stattgefunden und der/die Schüler:in ist sich über die Konsequenzen eines zweiten Verstosses bewusst.
Bei Bedarf holt sich die Klassenlehrperson schulinterne Unterstützung und bespricht die Situation mit anderen Lehrpersonen, der Schulsozialarbeit oder der Schulleitung.
Verweigerung der Massnahme
Wird die Massnahme verweigert, sollte sofort ein Runder Tisch einberufen werden. Je nach Situation empfiehlt es sich, eine externe Fachstelle zum Gespräch hinzuzuziehen.
Zuständigkeiten
Klassenlehrperson
Schüler:in
Eltern
Schulleitung
Schulsozialarbeit
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