Allgemeine Informationen
Bei Beschädigung oder Zerstörung von fremdem Eigentum, Mobiliar oder anderen Gegenständen mit kleinem Schadensausmass in Schulgebäuden, auf Schularealen, bei schulischen Anlässen oder Unternehmungen sollten die folgenden Massnahmen ergriffen werden.
Ob eine Anzeige erstattet wird, liegt im Ermessen der geschädigten Person oder Institution. Die nachfolgend aufgelisteten Konsequenzen sind in jedem Fall individuell zu bestimmen und nach Verhältnismässigkeit auszurichten.
Empfohlenes Vorgehen
Zu diesem Zeitpunkt sollten bereits mehrere Gespräche geführt und externe Fachstellen hinzugezogen worden sein (siehe Situation vorgefallen 1-3 Mal). Da diese Massnahmen nicht ausreichten, folgen härtere Konsequenzen:
Auf[MK1] der Basis des Fragebogens zu Risikofaktoren und den geführten Gesprächen kann die Schulleitung je nach Situation eine anonyme Beratung von der KESB in Anspruch genommen werden, um abzuschätzen ob eine Kindswohlgefährdung vorliegt. Weitere Informationen sind im Leitfaden zur Zusammenarbeit zwischen den Schulen und der KESB zu finden.
Zuständigkeiten
Klassenlehrperson
Schüler:in
Eltern
Schulsozialarbeit
Schulleitung
Schulbehörde
Perspektive Thurgau
Schützenstrasse 15
Postfach 297
8570 Weinfelden
info@perspektive-tg.ch
© Perspektive Thurgau 2024