Hinschauen &
Handeln

Sachbeschädigung

Schwere Sachbeschädigung

Allgemeine Informationen

Bei Beschädigung oder Zerstörung von fremdem Eigentum, Mobiliar oder anderen Gegenständen mit grossem Schadensausmass in Schulgebäuden, auf Schularealen, bei schulischen Anlässen oder Unternehmungen sollten die folgenden Massnahmen ergriffen werden. 


Ob eine Anzeige erstattet wird, liegt im Ermessen der geschädigten Person oder Institution. Die nachfolgend aufgelisteten Konsequenzen sind in jedem Fall individuell zu bestimmen und nach Verhältnismässigkeit auszurichten.

Anlaufstellen

Dokumente

Fragebogen zu Risikofaktoren

Weiterführende Informationen

Empfohlenes Vorgehen

  • Die Klassenlehrperson informiert den/die Schüler:in über die Konsequenzen des erneuten Vorfalls.
  • Gespräch an der Schule mit Schüler:in, Eltern, Klassenlehrperson, Schulleitung und Schulsozialarbeit
  • Vor dem Gespräch werden die Zuständigkeiten geklärt, z.B. wer die Gesprächsleitung übernimmt. Das Gespräch an der Schule soll schriftlich festgehalten werden.
  • Empfehlung: Beratungsgespräche bei der Perspektive Thurgau
  • Die Verantwortung für die Vereinbarung von Terminen für Beratungsgespräche bei der Perspektive Thurgau und deren Einhaltung liegt bei den Eltern. Die Eltern werden im Gespräch an der Schule darüber informiert. Bei der Terminvereinbarung legt ein/eine Mitarbeiter:in der Perspektive Thurgau fest, in welcher Konstellation (Einzel- oder Familiengespräche) die Beratung stattfindet.
  • Die Klassenlehrperson informiert die Eltern und sendet den Elternbrief, mitunterschrieben von der Schulleitung. Eine Kopie oder eine Information geht an die Schulsozialarbeit.
  • Die Klassenlehrperson informiert den/die Schüler:in sowie die Eltern, dass:
    • die geschädigte Person oder Institution Anzeige erstatten kann.
    • der/die Schüler:in für entstandene Kosten vollumfänglich aufzukommen hat. Versicherungsabklärungen sind dabei Privatsache.

Vor dem Gespräch an der Schule sollte die Klassenlehrperson Folgendes beachten

  • Um die Gesamtsituation des/der Schüler:in einzuschätzen, kann es wichtig sein, den Vorfall mit allfälligen anderen Beobachtungen im schulischen und psychosozialen Kontext zu kombinieren und ins Gespräch zu bringen. Aus diesem Grund füllt die Klassenlehrperson bzw. die Schulsozialarbeit den Fragebogen zu Risikofaktoren aus.
  • Die Klassenlehrperson motiviert den/die Schüler:in dazu, sich bei der Schulsozialarbeit zur Unterstützung zu melden. Auch die Klassenlehrperson sollte sich an die Schulsozialarbeit wenden, diese kann dabei helfen, eine allfällige Gefährdung einzuschätzen.

Verweigerung der Massnahme

Wird die Massnahme verweigert, sollte sofort ein Runder Tisch einberufen werden. Je nach Situation empfiehlt es sich, eine externe Fachstelle zum Gespräch hinzuzuziehen.

Zuständigkeiten

Klassenlehrperson

  • informiert den/die Schüler:in über die Konsequenzen
  • motiviert den/die Schüler:in, Kontakt mit der Schulsozialarbeit oder einer externen Fachstelle aufzunehmen
  • informiert die Eltern und sendet den Elternbrief, mitunterschrieben von Schulleitung, sowie eine Kopie oder eine Information an die Schulsozialarbeit
  • füllt den Fragebogen zu Risikofaktoren aus
  • nimmt am Gespräch in der Schule teil

Schüler:in

  • wird motiviert, sich bei der Schulsozialarbeit oder einer externen Fachstelle zu melden
  • nimmt an Gesprächen teil
  • muss für entstandene Kosten aufkommen 

Eltern

  • erhalten den Elternbrief
  • kommen zum Gespräch an die Schule
  • sind verantwortlich für die Vereinbarung der Beratungsgespräche bei der Perspektive Thurgau, nehmen ggf. an Gesprächen teil
  • müssen ggf. für entstandene Kosten aufkommen

Schulsozialarbeit

  • erhält eine Information oder eine Kopie des Elternbriefs
  • führt ggf. freiwillige Gespräche mit dem/der Schüler:in
  • nimmt am Gespräch in der Schule teil
  • füllt den Fragebogen zu Risikofaktoren aus

Schulleitung

  • unterschreibt den Elternbrief
  • nimmt am Gespräch in der Schule teil

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Postfach 297
8570 Weinfelden

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