Allgemeine Informationen
Bei Beschädigung oder Zerstörung von fremdem Eigentum, Mobiliar oder anderen Gegenständen mit grossem Schadensausmass in Schulgebäuden, auf Schularealen, bei schulischen Anlässen oder Unternehmungen sollten die folgenden Massnahmen ergriffen werden.
Ob eine Anzeige erstattet wird, liegt im Ermessen der geschädigten Person oder Institution. Die nachfolgend aufgelisteten Konsequenzen sind in jedem Fall individuell zu bestimmen und nach Verhältnismässigkeit auszurichten.
Empfohlenes Vorgehen
Vor dem Gespräch an der Schule sollte die Klassenlehrperson Folgendes beachten
Verweigerung der Massnahme
Wird die Massnahme verweigert, sollte sofort ein Runder Tisch einberufen werden. Je nach Situation empfiehlt es sich, eine externe Fachstelle zum Gespräch hinzuzuziehen.
Zuständigkeiten
Klassenlehrperson
Schüler:in
Eltern
Schulsozialarbeit
Schulleitung
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