Hinschauen &
Handeln

Psychische Gewalt

Mobbing

Allgemeine Informationen

Mobbing bezieht sich auf wiederholte und systematische negative Handlungen, die eine Person verletzen, herabsetzen, ausschliessen oder beleidigen können. Diese Handlungen können physischer, verbaler oder nonverbaler Natur sein. 

Cybermobbing ist eine Form von Mobbing, die im digitalen Raum stattfindet. Dabei werden schädigende, abwertende oder peinliche Aussagen, Fotos oder Videos online veröffentlicht und verbreitet. Es kann auch vorkommen, dass falsche Informationen und Gerüchte über eine Person verbreitet werden sowie Belästigungen, Bedrohungen und Erpressungen stattfinden. Online kann die Täterschaft unbekannt sein, was den Druck und die Unsicherheit von Betroffenen noch steigert.

Mehr Informationen und die Rechtsgrundlage zu Mobbing finden Sie im Mobbing-Leitfaden für die Schulen im Kanton Thurgau.

Mobbing-Leitfaden für die Schulen im Kanton Thurgau.

Wichtig: Die Begleitung des/der geschädigten Schüler:in durch eine geeignete Fachstelle (z.B. Opferhilfe) muss unbedingt sichergestellt werden.

Anlaufstellen

Dokumente

Fragebogen zu Risikofaktoren

Weiterführende Informationen

Empfohlenes Vorgehen

  • Die Klassenlehrperson führt ein Gespräch mit dem/der Geschädigten sowie dem/der Hauptbeschuldigten. Die Gespräche sollten unbedingt getrennt voneinander durchgeführt werden. Die Klassenlehrperson verschafft sich einen Überblick über die Situation. Bei Verdacht auf Mobbing muss gehandelt werden.
  • Der/Die Geschädigte steht im Zentrum der zu ergreifenden Massnahmen. Das Ziel sollte es sein, gemeinsam eine gute Lösung für die/den Hauptbeschuldigten und die/den Geschädigte:n zu finden.
  • Die Klassenlehrperson informiert die Eltern des/der Geschädigten und der/dem Hauptbeschuldigten, sofern bekannt, und sendet den Elternbrief, mitunterschrieben von der Schulleitung. Eine Kopie oder eine Information geht an die Schulsozialarbeit.
  • Die Schulsozialarbeit und externe Fachstellen sollten bei Bedarf frühzeitig miteinbezogen werden.

 

  • Ist der/die Hauptbeschuldige nicht bekannt oder nicht an derselben Schule, so werden der/die Geschädigte und die Eltern unterstützt, indem auf Beratungsstellen und die Rechtslage hingewiesen wird. Es besteht die Möglichkeit, Anzeige zu erstatten. Es gilt, sorgfältig und nur mit Einverständnis der/des Geschädigten abzuwägen, ob das Thema zusätzlich in der Schulklasse thematisiert wird oder nicht.

 

  • Ist der/die Hauptbeschuldigte an derselben Schule, finden zusätzliche Gespräche mit dem/der Geschädigten sowie dem/der Huptbeschuldigten getrennt voneinander statt. Dabei wird über das weitere Vorgehen entschieden. Zu den Gesprächen eingeladen sind zudem die Eltern, die Klassenlehrperson, die Schulleitung, die Schulsozialarbeit und idealerweise eine externe Fachbegleitung.
    • Der/die Geschädigte sollte das Beweismaterial sichern.
    • Der/die Geschädigte und die Eltern sollten auf ihr Recht, Anzeige zu erstatten, hingewiesen werden.
    • Der/die Geschädigte und die Eltern sollten darauf aufmerksam gemacht werden, dass ihnen verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung stehen.
    • Der/die Hauptbeschuldigte wird auf die möglichen rechtlichen Folgen hingewiesen und darin bestärkt, die Sache wiedergutzumachen. Dies unabhängig von den rechtlichen Konsequenzen, denn über diese entscheidet der/die Geschädigte.
    • Schlussendlich sollte ein begleitendes Setting für beide Schüler:innen und gegebenenfalls auch für die Eltern festgelegt werden. Bestenfalls werden Folgetermine für weitere Gespräche vereinbart, um gemeinsam zu diskutieren, welche Massnahmen hilfreich waren und ob noch weitere Unterstützung benötigt wird.
  • Je nach Schweregrad des Vorfalls entscheidet die Schulleitung in Zusammenarbeit mit der Schulbehörde über weitere Massnahmen für den/die Hauptbeschuldigte:n (Weiterbeschulung, Geldbusse, Timeout, Schulverweis etc.).

Das Thema in der Klasse aufarbeiten (Intervention)

  • Das Thema sollte möglichst im Klassensetting angesprochen und bearbeitet werden, denn bei Mobbing in der Klasse gibt es weitere Akteur:innen neben dem/der Geschädigten und dem/der Hauptbeschuldigten. Meistens spielen mehrere Personen eine Rolle und haben ihren Teil zur aktuellen Situation beigetragen. Für eine solche Intervention empfehlen wir die Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit oder dem Schweizerischen Roten Kreuz («chili»).

Vor den Gesprächen an der Schule sollte die Klassenlehrperson Folgendes beachten

  • Um die Gesamtsituation der Schüler:innen einzuschätzen, kann es wichtig sein, den Vorfall mit allfälligen anderen Beobachtungen im schulischen und psychosozialen Kontext zu kombinieren und ins Gespräch zu bringen. Aus diesem Grund füllt die Klassenlehrperson bzw. die Schulsozialarbeit den Fragebogen zu Risikofaktoren aus.
  • Die Klassenlehrperson motiviert die Schüler:innen dazu, sich bei der Schulsozialarbeit zur Unterstützung zu melden. Auch die Klassenlehrperson sollte sich an die Schulsozialarbeit wenden. diese kann dabei helfen, eine allfällige Gefährdung einzuschätzen.

Zuständigkeiten

Klassenlehrperson

  • führt getrennte Gespräche mit der/dem Geschädigten und der/dem Hauptbeschuldigten
  • zieht die Schulsozialarbeit und ggf. externe Fachstellen hinzu
  • informiert die Eltern und sendet den Elternbrief, mitunterschrieben von Schulleitung, sowie eine Kopie oder eine Information an die Schulsozialarbeit
  • füllt den Fragebogen zu Risikofaktoren aus
  • motiviert die Schüler:innen, Kontakt mit der Schulsozialarbeit oder externen Fachstellen aufzunehmen  

Schüler:in

  • wird motiviert, sich bei der Schulsozialarbeit oder externen Fachstellen zu melden
  • nimmt an Gesprächen in der Schule teil
  • wird über die möglichen Massnahmen aufgeklärt, z.B. Anzeige erstatten oder Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen
  • nimmt an der Klassenintervention teil

Eltern

  • erhalten den Elternbrief
  • kommen zum Gespräch an die Schule
  • werden über die möglichen Massnahmen aufgeklärt, z.B. Anzeige erstatten oder Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen 

Schulsozialarbeit

  • wird informiert und erhält eine Kopie des Elternbriefs
  • führt ggf. freiwillige Gespräche mit dem/der Schüler:in
  • nimmt an Gesprächen in der Schule teil
  • füllt den Fragebogen zu Risikofaktoren aus

Schulleitung

  • unterschreibt den Elternbrief
  • nimmt an Gesprächen in der Schule teil
  • informiert ggf. die Schulbehörde
  • spricht ggf. weitere Massnahmen aus und teilt diese dem/der Schüler:in und den Eltern mit

Schulbehörde

  • wird ggf. informiert
  • berät und begleitet bezüglich geeigneter Massnahmen

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