Hinschauen &
Handeln

Psychische Gewalt

Erpressung

Allgemeine Informationen

Erpressung bedeutet, mit Absicht sich oder einen anderen unrechtmässig zu bereichern; jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile zu einem Verhalten zu zwingen, wodurch sich dieser selber oder einem anderen am Vermögen schädigt. Dies kann auch durch Gewaltanwendung oder Bedrohung mit einer Gefahr für Leib und Leben erfolgen. 

Ebenso kann Erpressung im Zusammenhang mit Mobbing/Cybermobbing auftauchen.

Erpressung ist ein Offizialdelikt. Es handelt sich um eine schwere Straftat und die Polizei sollte hinzugezogen werden. Die Begleitung des/der Geschädigten durch eine geeignete Fachstelle (z.B. Opferhilfe) sollte während des gesamten Prozesses sichergestellt sein.

Anlaufstellen

Dokumente

Fragebogen zu Risikofaktoren

Weiterführende Informationen

Empfohlenes Vorgehen

  • Die Klassenlehrperson führt je ein Gespräch mit dem/der Geschädigten. Die Klassenlehrperson verschafft sich einen Überblick über die Situation. Folgende Überlegungen können wichtig sein:
    • Wie geht es dem/der Geschädigten?
    • Besteht eine akute Krisensituation?
    • In welcher Beziehung stehen Geschädigte:r und Beschuldigte:r?
    • Geht es noch um weitere Themen (z.B. Drohung, Sexting etc.)?
    • Haben die Eltern bereits Kenntnis davon? Welche Haltung nehmen sie ein?
    • Kann ein Gespräch mit der beschuldigten Person die Situation klären?
  • Die Klassenlehrperson informiert die Schulleitung sowie die Schulsozialarbeit über den Vorfall und bespricht das weitere Vorgehen.

 

  • Ab diesem Zeitpunkt sollte die Polizei hinzugezogen werden. Die weiteren Abklärungen und Schritte werden dann seitens der Polizei oder Jugendanwaltschaft vorgenommen. Die Polizei informiert die Eltern ebenfalls über den Vorfall. Die Lehrperson sollte sich in diesem Fall vom Geschehen weitgehend zurückhalten. 

Weitere schulinterne Abläufe sollten mit der Polizei abgesprochen werden.

  • Die Schulleitung informiert die Schulbehörde und zieht allenfalls weitere Fachstellen zur Unterstützung bei.
  • Die Klassenlehrperson motiviert den/die Geschädigte:n dazu, sich bei der Schulsozialarbeit zur Unterstützung zu melden. Auch die Klassenlehrperson sollte sich an die Schulsozialarbeit wenden. diese kann dabei helfen, eine allfällige Gefährdung einzuschätzen.
  • Ebenfalls sollten der/die Schüler:in sowie die Eltern, sofern noch nicht geschehen, an eine geeignete Fachstelle weitergeleitet werden, z.B. Benefo Opferhilfe.
  • Klassenlehrperson, Schulsozialarbeit, Schulleitung und Schulbehörde besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen für den schulischen Bereich. Für fachspezifische Fragen stehen externe Fachstellen, insbesondere die regionalen Schulberatungsstellen, zur Verfügung. Die Schulbehörde sollte ihrerseits ein eigenes Vorgehensszenario für solche Konfliktsituationen vorliegen haben.
  • Die Schulleitung entscheidet in Zusammenarbeit mit der Schulbehörde über die geeigneten Massnahmen (Weiterbeschulung, Geldbusse, Timeout, Schulverweis etc.) und teilt diesen Entscheid dem/der Schüler:in und den Eltern mit.

Vor den Gesprächen an der Schule sollte die Klassenlehrperson Folgendes beachten

  • Um die Gesamtsituation des/der Schüler:in einzuschätzen, kann es wichtig sein, den Vorfall mit allfälligen anderen Beobachtungen im schulischen und psychosozialen Kontext zu kombinieren und ins Gespräch zu bringen. Aus diesem Grund füllt die Klassenlehrperson bzw. die Schulsozialarbeit den Fragebogen zu Risikofaktoren aus.

Zuständigkeiten

 

Klassenlehrperson:

  • informiert die Schulleitung und die Schulsozialarbeit
  • füllt den Fragebogen zu Risikofaktoren aus

Schulleitung

  • informiert die Polizei
  • bezieht allenfalls weitere Fachstellen mit ein
  • informiert die Schulbehörde
  • spricht die Massnahmen aus und teilt diesen Entscheid dem/der Schüler:in und den Eltern mit  

Eltern

  • werden von der Polizei über den Vorfall informiert
  • erhalten den Entscheid über die Massnahmen

Schüler:in

  • erhält den Entscheid über die Massnahmen

Schulbehörde

  • berät und begleitet bezüglich geeigneter Massnahmen 

Schulsozialarbeit

  • wird informiert
  • unterstützt und begleitet alle Beteiligten
  • füllt den Fragebogen zu Risikofaktoren aus

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