Allgemeine Informationen
Erpressung bedeutet, mit Absicht sich oder einen anderen unrechtmässig zu bereichern; jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile zu einem Verhalten zu zwingen, wodurch sich dieser selber oder einem anderen am Vermögen schädigt. Dies kann auch durch Gewaltanwendung oder Bedrohung mit einer Gefahr für Leib und Leben erfolgen.
Ebenso kann Erpressung im Zusammenhang mit Mobbing/Cybermobbing auftauchen.
Erpressung ist ein Offizialdelikt. Es handelt sich um eine schwere Straftat und die Polizei sollte hinzugezogen werden. Die Begleitung des/der Geschädigten durch eine geeignete Fachstelle (z.B. Opferhilfe) sollte während des gesamten Prozesses sichergestellt sein.
Empfohlenes Vorgehen
Weitere schulinterne Abläufe sollten mit der Polizei abgesprochen werden.
Vor den Gesprächen an der Schule sollte die Klassenlehrperson Folgendes beachten
Zuständigkeiten
Klassenlehrperson:
Schulleitung
Eltern
Schüler:in
Schulbehörde
Schulsozialarbeit
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