Hinschauen &
Handeln

Psychische Auffälligkeiten

Schulabsentismus

Schulabsentismus bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler immer wieder oder für längere Zeit in der Schule fehlen. Die Gründe dafür sind vielfältig und gehen oft mit einer starken Abneigung gegen den Schulbesuch einher, die nicht auf eine körperliche Erkrankung zurückzuführen ist. Schulabsentismus kann verschiedene Formen annehmen und unterschiedliche Ursachen haben.

Gründe für Schulabsentismus
Es gibt viele Gründe, warum Schülerinnen und Schüler der Schule fernbleiben. Dazu gehören Kopf- und Bauchschmerzen, Prüfungsangst, Konflikte mit Lehrpersonen oder Mitschülern, schulische oder psychische Überforderung, mangelnde Motivation, schulische Unlust, etc.

Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden „Schulabsentismus erkennen und handeln – Zuständigkeiten und Unterstützungsangebote“ des Amts für Volksschule Thurgau.

Rechtslage

  • Elterliche Verantwortung: Eltern sind verpflichtet, das Wohl ihres Kindes zu fördern und sicherzustellen, dass es die Schule besucht (Art. 301 ZGB).
  • Entschuldigte Absenzen: Schulabsenzen sind nur bei triftigen Gründen wie Krankheit, Unfall oder familiären Anlässen entschuldigt. Bis zu zwei sogenannte Jokertage pro Jahr dürfen ohne Begründung, jedoch mit Abmeldung, genommen werden (VG, §46 Abs. 1).
  • Unterstützungspflicht der Eltern: Die Eltern haben die Schule, insbesondere bei der Durchführung schulischer Massnahmen, zu unterstützen und die Kinder zum Schulbesuch anzuhalten (VG, §21 Abs. 4+5)

Grundsätze 

  • Je früher auf Probleme reagiert wird, desto mehr Möglichkeiten gibt es, und desto effektiver können die Massnahmen sein.
  • Es braucht eine enge Zusammenarbeit von Eltern, Schule und weiteren Fachorganisationen mit dem Ziel, das Kind so rasch wie möglich wieder in die Schule zurückführen.
  • Es soll auch reagiert werden, wenn der Schüler bzw. die Schülerin trotz Absenzen dem Schulstoff folgen kann.

 

 

Anlaufstellen

Dokumente

Schulabsentismus Handlungsplan Sprechstunde Schulabsentismus

Weiterführende Informationen

Empfohlenes Vorgehen

  • Die Klassenlehrperson dokumentiert die Absenzen der Schüler:innen regelmässig und erkennt allfällige Fehlmuster.
  • Die Klassenlehrperson spricht den Schüler bzw. die Schülern an, erkundigt sich nach dem Grund für das Fehlen und zeigt, dass die Absenz wahrgenommen wurde.
  • Die Klassenlehrperson kontaktiert die Eltern, um zu klären, ob sie über die Absenz Bescheid wussten. Dies geschieht besonders in folgenden Fällen:
    • Bei jeder unentschuldigten Abwesenheit.
    • Wenn ein Schüler oder eine Schülerin innerhalb von sechs Schulwochen mehr als dreimal fehlt, ohne dass die Absenzen miteinander zusammenhängen.
    • Wenn es Muster gibt, bei denen der Schüler oder die Schülerin immer in denselben Fächern oder zu bestimmten Zeiten fehlt. 
  • Falls weitere Absenzen auftreten, organisiert die Klassenlehrperson ein Gespräch mit den Eltern und dem betroffenen Schüler oder der betroffenen Schülerin. Dabei klären sie die Gründe für das Fehlen, besprechen mögliche Sorgen um das Wohl des Kindes und legen Massnahmen sowie Lösungsansätze und Ziele fest.
  • Die Schulleitung und die Schulsozialarbeit werden in den Fall einbezogen. Sie unterstützen die Lehrperson, helfen bei der Einschätzung der Situation und planen weitere Massnahmen.
  • Wenn trotz des Elterngesprächs weitere Absenzen auftreten, sollte der schulpsychologische und logopädische Dienst des Kantons Thurgau eingeschaltet werden. Dieser berät die Schule, führt Gespräche und prüft die Situation genauer. Falls nötig, werden zusätzliche Fachstellen hinzugezogen

Einen empfohlenen Handlungsplan für Schulen zum Vorgehen bei Schulabsentismus finden Sie unter Dokumente: Schulabsentismus Handlungsplan.

Klassenlehrperson

  • überwacht die Absenzen und erkennt Fehlmuster
  • erkundigt sich aktiv bei den Eltern und der/dem Schüler:in über die Gründe der Absenzen
  • plant und führt ein Elterngespräch mit den Eltern und dem/der Schüler:in
  • informiert die Schulleitung sowie die Schulsozialarbeit
  • nimmt an weiteren Gesprächen und Beratungen teil

Schüler:in

  • erfüllt ihre Schulpflicht
  • wird ermutigt, Ängste, Sorgen und Motivationsproblem in Bezug auf die Schule offen mitzuteilen
  • Nimmt am Elterngespräch und weiteren Gesprächen und Interventionen teil

Eltern der Schüler:in

  • werden bei unentschuldigtem Fehlen sofort informiert
  • arbeiten kooperativ mit der Schule zusammen
  • nehmen am Elterngespräch und weiteren Gesprächen und Interventionen teil

Schulsozialarbeit

  • wird informiert von der Klassenlehrperson
  • führt ggf. freiwillige Gespräche mit dem/der Schüler:in

Schulleitung

  • wird informiert von der Klassenlehrperson
  • unterstützt die Klassenlehperson
  • Koordiniert die Massnahmen
  • informiert den schulpsychologischen Dienst und weitere Fachstellen bei Bedarf
  • trifft Entscheidungen zum weiteren Vorgehen

Schulbehörde

  • wird ggf. informiert
  • berät und begleitet bezüglich geeigneter Massnahmen

Perspektive Thurgau
Schützenstrasse 15
Postfach 297
8570 Weinfelden

info@perspektive-tg.ch

© Perspektive Thurgau 2025