Selbstverletzendes Verhalten ist eine bewusste Schädigung des eigenen Körpergewebes meistens ohne suizidale Absichten. Häufige Formen sind schneiden, ritzen, kratzen, sich selbst schlagen, beissen oder verbrennen der Haut – oft an Armen, Handgelenken oder Oberschenkeln.
Grundsätzlich
Warnzeichen
Empfohlenes Vorgehen
Schüler:in ansprechen
Es kann sein, dass der betroffene Schüler oder die betroffene Schülerin in einem ersten Gespräch alles abstreitet. Lassen Sie sich dadurch nicht entmutigen – oft wird die Botschaft dennoch aufgenommen. Planen Sie einen erneuten Anlauf für ein Gespräch oder vereinbaren Sie direkt ein zweites. Bei Bedarf kann nach Absprache mit dem/der Schüler:in auch eine andere Bezugsperson das Gespräch führen. Halten Sie die besprochenen Schritte und Ziele schriftlich fest im Dokument „Gesprächsnotiz Schüler:in“.
Wichtig
Menschen, die selbstverletzendes Verhalten zeigen, haben ein erhöhtes Risiko für einen Suizidversuch. Vermuten Sie, dass dies bei dem/der Schüler:in der Fall ist, sprechen Sie den/die Schüler:in direkt drauf an. Fragen Sie zum Beispiel: „Hast du Suizidgedanken?“ oder „Denkst du daran, dir das Leben zu nehmen?“.
Falls Sie ein Suizidrisiko feststellen, handeln Sie sofort:
Falls die suizidgefährdete Person keine Hilfe annehmen möchte, informieren Sie umgehend die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Wenden Sie sich zudem an die untenstehenden Fachstellen und lassen Sie sich unterstützen:
Seien Sie darauf vorbereitet, dass die der/die Schüler:in wütend oder verletzt reagieren könnte. Er/Sie könnte sich verraten fühlen, wenn Sie versuchen, Hilfe zu holen. Nehmen Sie verletzende Aussagen nicht persönlich.
Eltern informieren
Eltern sollten immer informiert werden, wenn ihre Kinder sich selbst verletzt, um die notwendige Unterstützung zu gewährleisten. Bei Anzeichen von selbstverletzendem Verhalten bei Schüler:innen sind die Lehrpersonen zum Handeln verpflichtet. Ein Gespräch mit den Eltern kann helfen, das Thema gemeinsam anzugehen, professionelle Hilfe zu organisieren und somit die bestmögliche Unterstützung zu bieten.
Das Gespräch mit den Eltern sollte in Absprache mit der betroffenen Person erfolgen, die selbst entscheidet, ob sie dabei sein möchte. Weisen Sie beim Gespräch auf die Fachstellen hin und schlagen Sie vor, den ersten Termin zu koordinieren. Planen Sie die nächsten Schritte und formulieren Sie gemeinsame Ziele. Halten Sie die besprochenen Schritte und Ziele schriftlich fest im Dokument „Gesprächsnotiz Eltern“.
Werden Sie sich den eigenen Grenzen bewusst
Selbstverletzendes Verhalten gehört in die Hände von Fachpersonen, zu denen auch die Schulsozialarbeit zählt. Als Lehrperson können Sie durch Feedbacks, Impulse und Gesprächsangebote dem betroffenen Schüler oder der betroffenen Schülerin Unterstützung signalisieren. Laden Sie sich jedoch nicht zu viel auf – Ihre wichtigste Aufgabe besteht darin, die betroffene Person und deren Eltern mit den entsprechenden Fachpersonen zu vernetzen.
Zuständigkeiten
Klassenlehrperson
Eltern
Schüler:in
Schulsozialarbeit
Perspektive Thurgau
Schützenstrasse 15
Postfach 297
8570 Weinfelden
info@perspektive-tg.ch
© Perspektive Thurgau 2025