Allgemein Stufe: 1
Suizidalität-Beschreibung
Nicht selten lässt sich schwer Einschätzung, wie akut die Suizidalität eines Menschen ist, da Suizidgedanken und Suizidfantasien nicht immer offen kommuniziert werden. Falls sie also einen Hinweis für Suizidalität erhalten, streben sie eine schnellstmögliche Unterstützung durch Fachpersonen an, die eine Situationseinschätzung vornehmen und die entsprechenden Massnahmen in die Wege leiten können. Versuchen Sie nicht, die Situation alleine zu meistern.
In erster Linie geht es darum, das Leben der Schülerin/des Schülers zu schützen. Es ist aber auch zentral, dass Sie diese Verantwortung nicht alleine tragen müssen.
Bei der Einschätzung der Suizidalität sind folgende Gesichtspunkte von Bedeutung:
Das Gefühl der Einengung, Aggressionsumkehr und Suizidfantasien.
Als Risikofaktoren für Suizidalität gelten psychische Krankheit (insbesondere Depression oder Sucht), psychosoziale Krisen, vorhergehende Suizidversuche, Suizide in der Familie.
Um eine Aussage über die Suizidalität machen zu können wird die aktuelle Befindlichkeit berücksichtigt. So kann das Empfinden von Hoffnungslosigkeit, Angst, Schlaflosigkeit, Freudlosigkeit und Impulsivität die Suizidalität begünstigen. Auch Lebenssituationen, die akut als belastend wahrgenommen werden (gestörte Krankheitsverarbeitung, unerträgliche Erinnerungen, negative Einschätzung der Lebensumstände, Trennungserfahrungen, Tod eines Angehörigen, gescheiterte Partnerschaft, Entwicklungskrisen…) fördern die Suizidalität.
Eltern sind wichtige Bezugspartner in diesen Problemen und entsprechend anzusprechen.
Die Einstufung beginnt bei Stufe 3.
Bei akuter Suizidalität, in der der Betroffene möglicherweise bereits konkrete Pläne und Vorbereitungen getroffen hat und sich von seinen Absichten nicht distanzieren kann, liegt im Rahmen der Fürsorgepflicht eine Indikation für die Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik vor.
Massnahmen Stufe: 1