Fügen Sie weitere Beobachtungen hinzu, um ein möglichst differenziertes Bild zu erhalten, welches die Kombinationen berücksichtigt und dem Alter entspricht.
Situation vorgefallen:
Mobbing bzw. Bullying (siehe Tipp) bedeutet, dass „eine oder mehrere Individuen wiederholte Male und über einen längeren Zeitraum negativen Handlungen von einem oder mehreren anderen Individuen ausgesetzt sind“. Negative Handlungen liegen vor, wenn ein Individuum einem anderen Schaden beziehungsweise Unannehmlichkeiten zufügt oder zuzufügen versucht. Solche Handlungen können physisch (schlagen, schubsen, treten, kneifen, festhalten,...), verbal (drohen, verspotten, beschimpfen,...) oder non-verbal (Grimassen schneiden, böse Gesten, Rücken zuwenden,...) sein. Auch einzelne schikanöse Vorfälle können als Mobbing bezeichnet werden, wenn diese schwerwiegend sind. Mobbing erfordert, dass zwischen dem Opfer und dem Täter (oder der Gruppe von Tätern) ein Ungleichgewicht der Kräfte herrscht, das sich auf körperliche oder psychische Stärke beziehen kann.
Erstreckt sich das Mobbing auch auf das Internet und/oder auf das Handy, wird ein erweiterter Kreis von Personen in das Geschehen miteinbezogen. Die Auswirkungen auf das Opfer sind daher gravierender und noch weniger abzusehen.
Die Begleitung des Opfers durch die Opferhilfe soll sicher gestellt sein.
Schritte Stufe 5
Mobbing ist ein Vorfall, der die ganze Klasse angeht und der mit der ganzen Klasse mit einer externen Begleitung bearbeitet werden sollte
Die Klassenlehrperson informiert die Schulleitung über den Regelverstoss. Die Schulleitung übernimmt die Fallführung. Die Schulleitung kontaktiert die Eltern und informiert schriftlich die Schulbehörde – mit Kopie an die Eltern. Wo vorhanden, ist die Schulsozialarbeit ebenfalls zu informieren.
Klassenlehrperson, Schulleitung, Schulbehörde und Schulsozialarbeit besprechen in einer Helferkonferenz gemeinsam das weitere Vorgehen. Für fachspezifische Fragen stehen der Schule auch die externen Fachstellen, insbesondere die regionale SPB-Stelle, zur Verfügung. Die Behörde sollte ihrerseits ein eigenes Vorgehensszenario für solche Konfliktsituationen angefertigt haben.
Die Schulbehörde entscheidet in Zusammenarbeit mit der Schulleitung über die geeigneten Massnahmen (Weiterbeschulung, Geldbusse, time out oder Schulverweis) und teilt diesen Entscheid den Eltern sowie dem/der Schüler/-in mit.
Massnahmen:
Klassenlehrperson:
Bullying steht auch für ein weniger subtiles Verhalten als Mobbing, wobei körperliche Gewalt oder deren Androhung eine prominentere Rolle spielt als beim Mobbing, das eher psychologisch als physisch betrieben wird. Einige deutschsprachige Autoren verwenden deshalb den Begriff „Bullying“ für Mobbing unter Kindern und Jugendlichen in der Schule in bewusster Abgrenzung zum Mobbingbegriff.
Massnahmen:
Klassenlehrperson:
Bullying steht auch für ein weniger subtiles Verhalten als Mobbing, wobei körperliche Gewalt oder deren Androhung eine prominentere Rolle spielt als beim Mobbing, das eher psychologisch als physisch betrieben wird. Einige deutschsprachige Autoren verwenden deshalb den Begriff „Bullying“ für Mobbing unter Kindern und Jugendlichen in der Schule in bewusster Abgrenzung zum Mobbingbegriff.