Fügen Sie weitere Beobachtungen hinzu, um ein möglichst differenziertes Bild zu erhalten, welches die Kombinationen berücksichtigt und dem Alter entspricht.
Situation vorgefallen:
Einmaliges oder wiederholtes Vorgehen gegen Personen wie z.B. anrempeln, bedrängen, bewerfen, aufhalten, so genanntes „z’Leid werken“, Raufereien oder Prügeleien.
Körperliche Gewalt in diesem Regelbereich und Verletzungen oder Schäden, welche daraus entstehen, sind Antragsdelikte.
Die Begleitung des Opfers durch die Opferhilfe soll – wenn notwendig – ebenfalls sichergestellt werden.
Zu beachten gilt, dass massives Vorgehen gegen andere unter Tätlichkeit mit Verletzung fallen kann und dementsprechend vorgegangen werden muss (siehe „Tätlichkeit mit Verletzung“). Die Wertungsfrage spielt hier eine zentrale Rolle.
Schritte Stufe 1
Die Klassenlehrperson. Diese Recherche dient dazu, den Vorfall mit allfälligen anderen Beobachtungen zu verbinden und einzuordnen.
Die Klassenlehrperson vereinbart mit dem/der Jugendlichen ein Kurzgespräch, bei dem sie die Konsequenzen des Regelverstosses aufzeigt (vgl. Übersicht Stufenmodell und Konsequenzen). Die Klassenlehrperson schreibt eine Gesprächsnotiz.
Alle Dokumente werden von der Klassenlehrperson verwaltet. Die Klassenlehrperson begleitet den Jugendlichen/ /die Jugendliche ein Jahr durch die Schulzeit. Der/die Jugendliche werden bei einem Klassen- oder Schulhauswechsel an die nächste Klassenlehrperson weiter gegeben.
Massnahmen:
Klassenlehrperson
Massnahmen:
Klassenlehrperson