Fügen Sie weitere Beobachtungen hinzu, um ein möglichst differenziertes Bild zu erhalten, welches die Kombinationen berücksichtigt und dem Alter entspricht.
Situation vorgefallen:
Eine Person zur Duldung des Beischlafes nötigen. Die Nötigung kann durch Androhung oder Anwendung von Gewalt, psychisches unter Druck setzen oder unfähig zum Widerstand machen erfolgen.
Nötigung ist ein Offizialdelikt und deshalb von den Lehrpersonen gegenüber der Polizei meldepflichtig.
Ist die Vergewaltigung im familiären Kontext zu sehen, so ist dies ein Offizialdelikt und demzufolge Meldepflicht. Dabei soll von Seiten der Schule kein Kontakt mit den Eltern aufgenommen werden.
Die Begleitung des Opfers durch die Opferhilfe soll ebenfalls sicher gestellt sein. Dies geschieht durch die Polizei.
Schritte Stufe 5
Die Klassenlehrperson informiert die Schulleitung über den Regelverstoss. Die Schulleitung übernimmt die Fallführung.
Die Schulleitung teilt die Tat sofort der Polizei mit. Die weiteren Schritte bezüglich Strafverfolgung werden dann von der Seite der Polizei oder Jugendanwaltschaft vorgenommen. Die Eltern werden über den Vorfall durch die Polizei informiert. Es macht Sinn, dass sich Lehrpersonen vom Geschehen weitgehend zurückhalten.
Die Schulleitung informiert schriftlich die Schulbehörde. Eine Kopie geht nach der polizeilichen Intervention an die Eltern. Wo vorhanden, ist die Schulsozialarbeit ebenfalls zu informieren.
Klassenlehrperson, Schulleitung, Schulbehörde und Schulsozialarbeit besprechen in einer Helferkonferenz gemeinsam das weitere Vorgehen im schulischen Bereich. Für fachspezifische Fragen stehen der Schule auch die externen Fachstellen zur Verfügung. Die Behörde sollte ihrerseits ein eigenes Vorgehensszenario für solche Konfliktsituationen angefertigt haben.
Die Schulbehörde entscheidet in Zusammenarbeit mit der Schulleitung über die geeigneten Massnahmen (Weiterbeschulung, Geldbusse, time out oder Schulverweis) und teilt diesen Entscheid den Eltern sowie dem/der Schüler/-in mit.
Massnahmen:
Klassenlehrperson
Massnahmen:
Klassenlehrperson